Workshop Datenschutz

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eob bietet Interessenten Workshops im Bereich Datenschutz an.

Es empfielt sich mit einem grundlegenden Workshop zu beginnen. In diesem wird mit dem Management die aktuelle Situation des Unternehmens in Bezug auf datenschutzrelevante Felder dargestellt, Lücken zur Konformität herausgearbeitet und sich daraus ergebende Aufgaben / Projekte abgeleitet.

Im Vorfeld zum Workshop werden von eob Fragen gestellt, die vor Beginn des Workshops seitens des Unternehmens beantwortet werden.

Der Workshop wird auf dieser Basis auf das Unternehmen zugeschnitten.

Empfohlene Vertreter des Unternehmens im Initial-Workshop:

  • Geschäftsführung
  • Datenschutz / Datenschutzbeauftragter
  • Rechtsabteilung
  • Personalabteilung
  • IT-Security bzw. IT-Organisation
  • Betriebsrat (sofern vorhanden)
  • Vertrieb & Marketing
  • Disposition / Innendienst (speziell im Gesundheitswesen)
  • Partner-, Service- & Zulieferermanagement

Je nach Größe und Branche des Unternehmens variieren die Teilnehmer. Wichtig ist, daß die hier genannten Fachbereich abgedeckt werden, da die DSGVO und ff. hier besondere Beachtung findet.

Der Zeitrahmen für diesen Initial-Workshop beträgt 1 PersonenTag (8Stunden).
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 12 Personen, um auf jeden Teilnehmer eingehen zu können.

Im Workshop ergeben sich Handlungsfelder und Projekte, die nach dem Workshop in gesonderten Curricula definiert werden.

eob verfährt hier grundsätzlich, auf Basis der langjährigen Erfahrungen in diesem Umfeld, pragmatisch und auf zeitnahe Umsetzung orientiert. 

Die benötigten Arbeitspakete / Workstreams werden im Nachgang definiert und mit dem Unternehmen besprochen.

eob verfolgt an dieser Stelle die Strategie, das Unternehmen während des Projektes zu begleiten und in der Umsetzung aktiv mitzuwirken.

Um ein Gefühl für den Umfang und die Ausmaße solcher Projekte zu bekommen, ist hier ein Auszug aus den generellen erforderlichen Aktivitäten im Unternehmen im Bereich Datenschutz/DSGVO dargestellt.

Nun könnte man schlauerweise sagen, damit habe ich ja alles was ich brauche…. wozu dann noch einen Workshop oder Projekt? Fragen Sie sich selbst…. Sind Sie absolut sicher, die Konformität im Alleingang zu schaffen, oder ist es nicht sinnvoller mit diesem Rüstzeug und unserer Unterstützung so nah wie möglich an die Gesetzeslage heranzukommen?

  • Auf der Grundlage von Artikel 30 muss ein zentrales Register aller Verarbeitungsprozesse und Verfahren in Bezug auf personenbezogene Daten erstellt und ständig aktualisiert werden.
  • Geänderte Systeme, Prozesse und Prozeduren müssen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre (Artikel 35) geprüft und gegebenenfalls geändert werden. Dieser Vorgang ist ebenso zu dokumentieren.
  • Kooperationen mit Partnern, Lieferanten, Representatives, Marketingunternehmen, Druckereien etc. sind zu prüfen und anzupassen.
  • Systeme bzw. Prozesse in denen Einwilligungen von Kunden erforderlich sind, sind zu aktualisieren und anzupassen (Consent Management).
  • Funktionen wie Protokollierung von Aktivitäten, Sperren, Entsperren und Löschen von Vorgängen und Daten, Auskunft, Information und Portabilität sind erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • Es ist erforderlich den Bereich Datenschutz im Unternehmen zu optimieren. Bei größeren Unternehmen ist eine gut strukturierte Datenschutzorganisation erforderlich unter Einbindung eines Datenschutzbeauftragten, der IT-Security, der Rechtsabteilung, der Geschäftsführung, des Betriebsrates (sofern vorhanden) und der Personalabteilung.
  • Es sind im Unternehmen Strukturen zu schaffen, um bei Brüchen (intern/extern) des Gesetzes seiner Meldepflicht Rechnung zu tragen (Artikel 33), sowie Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung zu definieren.
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind sicherzustellen.

 

Bei Interesse an Workshops bzw. auch regulären Schulungen von Mitarbeitern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir unterbreiten Ihnen dann individuelle Angebote.